Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1. Allgemeines

 

Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen dem Auftraggeber und der Firma Wrappsta, Robert Jacobsohn. Jede abweichende Vereinbarung bedarf der schriftlichen Bestätigung unsererseits. Wir sind jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.

 

§ 2. Urheber- und Markenrecht

 

Der Auftraggeber erklärt, dass er im Besitz der für die von ihm in Auftrag gegebenen Leistungen erforderlichen Urheber- und/oder Markenrechte ist oder sich, falls er nicht selbst Urheber und/oder Markeninhaber ist, vom Urheber und/oder Markeninhaber eine Genehmigung für die Verwendung der Abbildungen, Markenzeichen und/oder -namen eingeholt hat. Es wird vom Auftragnehmer nicht überprüft, ob der Auftraggeber im Besitz der für die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Urheber- und Markenrechte ist. Eine Haftung gegenüber Dritten in Bezug auf Urheber- und/oder Markenrechtsansprüchen wird für die in Auftrag gegebenen Leistungen daher ausgeschlossen. Sollten die in Auftrag gegebenen Leistungen gegen Urheber- und/oder Markenrecht verstoßen, hat dies der Auftraggeber selbst zu verantworten.

 

§ 3. Zahlungsbedingungen

 

Alle Rechnungen sind in Bar oder per EC-Karte bei Übergabe/nach der Montage zu begleichen. Rechnungen per Überweisung sind Zahlbar innerhalb von 5-7 Tagen ab Rechnungsdatum. Bei nicht fristgerechter Zahlung entstehen weitere Kosten durch Rechtsanwaltgebühren. Jede Mahnung wird mit 10% des Rechnungbetrages berechnet. Sollte nach der 2. Mahnung keine Zahlung erfolgen, wird der Vorgang automatisch an die Rechtsabteilung weiter geleitet. Die Kosten dafür hat der Schuldner im vollen Umfang zu tragen. Geleistete Zahlungen bei der EC Kartenzahlung und nicht gedecktem Konto, werden ebenfalls angemahnt und es entstehen zusätzliche Kosten für Sie.

 

§ 4. Eigentumsvorbehalt

 

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum. Wir behalten uns das Recht vor die Ware kostenpflichtig zu demontieren sollten Sie in Verzug sein. Bei einer Autoscheibentönung verweilt das Fahrzeug bis zur vollständigen Bezahlung beim Auftragnehmer. Die Kosten für eine Demontage jeglicher Art der Leistung und bei grobem Zahlungsverzug werden dem Auftraggeber/Schuldner in Rechnung gestellt.

 

§ 5. Angebote/Entwürfe und Preise

 

Das einfache Angebot ist für Sie Kostenlos. Aufwendige Angebote mit zb. intensiver Preiseinholung, Entwurfsarbeiten, Grafikarbeiten oder sonstige Arbeiten und Vorschläge sind jedoch kostenpflichtig, sofern daraus später keine Auftragserteilung Resultiert. Ferner behalten wir uns das gleiche Recht für die vor Ort Besichtigung, Vermessungsarbeiten und Fotoarbeiten offen. Sollte die Besichtigung eine größere Entfernung vom unserem Firmensitz entfernt sein und auch daraus ebenfalls keine Auftragserteilung resultieren, so sind wir berechtigt die Kosten für An/Abfahrt (min.Euro 15,00) in Rechnung zu stellen. Eine Erlassung der o.g. Kosten, liegt allein im unserem ermessen. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber Farben/Abbildungen/Grafiken etc. oder Beschreibungen sind möglich. Preisänderungen sind vorbehalten. Die angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der zurzeit gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Unser Stundenlohn richtet sich je nach Art/Qualifikation der Arbeit ab Netto Euro 29,50/Stunde. Der Entwurf ist vom Auftraggeber gründlich zu prüfen. Für evtl. Fehler wie zb. Rechtschreibung, Schrifttyp, Dimensionsangaben etc., wird keine Haftung unserseits übernommen. Das abgegebene Angebot beinhaltet max.2 Entwurfskorrekturen. Jeder weitere Entwurf ist kostenpflichtig. Die Endkundenpreise für eine Scheibentönung beinhalten keine Reinigung von Fahrzeugen. Dies wird vorausgesetz s.Abschnitt §10 Untergründen. Es können abweichende Mehrkosten entstehen wenn zb. Anbauten am Fahreug vorhanden sind die unsere Vorarbeiten erschweren. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir vereinbarte Termine die nicht eingehalten werden und nicht mind. 24Std. vorher abgesagt werden in Rechnung stellen.

 

§ 6. Montage von Auto Scheibentönung

 

Es können ausschließlich Glasscheiben beklebt werden. Für Kunststofffenster (zb. Campingbus, Cabriolet, Smart Seitenfenster) kann keine Garantie übernommen werden, da es evtl. zu Reaktionen des Klebers mit dem Kunststoff führen kann und die Haltbarkeit und Blasenbildung entstehen kann. Trotz größter Sorgfalt ist es nicht möglich eine Scheibentönung völlig Staubfrei zu realisieren, da es reinste Handarbeit ist. Wir weisen deshalb vorab darauf hin dass bei genauer Betrachtung aus nächster Nähe Staubpartikel/Umwelteinflüsse (kleine Pünktchen) erkennbar sein können und dies kein Grund zur Reklamation oder Erneuerung darstellt, insbesondere an den Rändern und wo Verkleidung sehr eng sind, da diese nicht demontiert werden, es sei denn dies wurde ausdrücklich zusätztlich gegen Aufpreis in Auftrag gegeben. Bei verspieelten Folien verstärkt sich dieser Effekt noch etwas mehr. An verstellbaren Fenstern ist das Ziel den sichtbaren Bereich im geschlossenen Zustand zu tönen. Die Folie kann an diesen Fenstern nicht ganz bis an den oberen Rand verlegt werden. Kleinere Punkte im Gesamtbereich sind ebenfalls normal, da sich in jedem Auto und in der Luft Staubpartikel befinden. Evtl. Mängel müssen umgehend schriftlich angezeigt werden. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Bei Fahrzeugen mit Punkterand haftet die Folie im nicht getrockneten Zustand zunächst sehr schwer oder gar nicht. Wir haben keinerlei Einfluß auf eine gleichmäßige Haftung am gepunktetem Rand. Dieser Rand zeichnet sich im getrockneten Zustand als heller Rand aus. Es gibt Fahrzeuge wo der gepunktete Rand sehr breit ist. Dieser Bereich kann nach der Trocknung sehr ungleichmäßig trocknen. Wir haben leider keinerlei Einfluss darauf und es stellt keinen Mangel dar. Bei Limousinen ist die Montage teilweise extrem schwierig. Im unteren Bereich kann es zu Haftproblemen der Folie führen, da es sehr eng und verwinkelt ist. In seltennen Fällen empfiehlt es sich die Hutablage zu demontieren, was mit Zusatzkosten verbunden sein kann, oder Sie demontieren diese selbst vorab. Immer häufiger kommt es bei einigen Fahrzeugmodellen im Heckscheibenbereich zu Spannungs/Dehnungsfugen. Diese laufen überwiegend entgegen des Heizdrähte, welche in diesem Fall eine nicht sichtbare und kaum spürbare Erhöhung haben und die Folie dann quer schlägt. Trotz intensivem andrücken, können diese sofort oder Stunden später wieder kommen. Es ist daher erforderlich das Sie dies in den nächsten 1-2 Tagen unbedingt beobachten und ggf. selbst nachdrücken. Meistens verschwinden diese aber von selbst, sobald die Montageflüssigkeit getrocknet ist. Sollten Sie nicht zurecht kommen, führen Sie Ihr Fahrzeug unbedingt mind. 21 Tage später bei uns vor. Wir können in diesem Fall nicht garantieren das evtl. einige Dehnungsfugen später sichtbar bleiben. Bei Heckscheiben ist außerdem zu beachten das diese nur bedingt gereinigt werden können um die Heizdrähte nicht zu beschädigen. Ablagerungen oder kleinste Glaspickel oder unregelmäßigkeiten auf der Scheibe werden nach dem tönen sichbar und es kommt zur Abhebug der Folie in diesem Bereich. Besonders an der Heckscheibe werden nach der Tönung oft Kratzer wahr genommen die vorher nicht sichtbar wahren. Durch den dunklen Tönungsgrad sind diese dann später deutlich sichtbar und stammen nicht durch unsere Montage. Die Folie wird und muss immer mit reichlich Wasser Montiert, dies ist soweit kein Problem. Wir haben natürlich nur über die werkseitigen Bedingungen des Fahrzeuges Kenntnis, wo sich zb. bestimmte Elektronik befindet und Bitten Sie uns unbedingt darüber in Kenntnis zu setzen ob bauliche Veränderungen in unserem Arbeitsbereich der Tönung vorgenommen wurden. D.h. sollten Kabel, Laustrecher Soundsysteme oder dergleichen teilweise versteckt eingebaut sein, müssen ggf. entsprechende Vorkehrungen getroffen werden um deren Beschädigung durch Wasser zu vermeiden. Bei Missachtung können wir keine Haftung für Folgeschäden übernehmen. Die Folie ist kratzfest, jedoch nicht stoßfest, d.h. alles was Glas zerkratzen würde beschädigt auch die Folie. Bei Fahrzeugen mit Ausstellfenstern müssen die i.d.R. demontiert werden um die Folie sauber unter den Haltern zu verlegen. Hierbei kann es vorkommen das einzelne Schauben fest sitzen und ausgebohrt werden müssen. Dies ist mit Zusatzkosten verbunden. Einige Dachspoileraiaten erschweren die Vorbereitungsarbeiten von außen und werden je nach Spoilervariante extra berechnet. i.d.R. werden keine weiteren Verkleidungen, Bremsleuchten, Spoiler o.ä. demontiert, in Ausnahmefällen ist dies aber unumgänglich um die Folie überhaupt verlegen zu können und wird extra berechnet. In manchen Fällen kann es vorkommen, dass Werkzeugspuren nach der Tönung erkennbar bleiben können um die Folie hinter Verkleidungen/Ränder korrekt verlegen zu können. Diese sind aber meist nur von innen und bei sehr genauem hinschauen erkennbar und stellen keinen Mangel dar.

Für das Anbringen eines dauerhaften Werbeaufklebers unter der Scheibentönung, gewähren wir einen einmaligen Nachlass, je Aktion. Am Rand des Aufklebers kann später ein Hohlraum entstehen (ähnlich wi an den Heizähten) der sich als heller Rand absetzt. Der vor Ort Service in Ihrer Werkstatt o.ä, so wie den Abhol/Bring Service wird je nach Entfernung berechnet. Bitte anfragen. Bei evtl. Nachabeiten wird die Anfahrt erneut berechnet. Voraussetzung für die vor Ort Montage ist eine geräumige Werkstatt/Garage etc. mit Stromanschluß und mind. 15 Grad Celsius erforderlich. Zum Thema Renigung lesen Sie Bitte §9 weiter unten. Beobachten Sie Ihre Tönung in den ersten Tagen genau und beachten Sie Bitte das Sie nach 21 Tagen zur Nachkontrolle kommen sollten, da es vorkommen kann das einige Stellen noch nachgearbeitet werden müssen. Wenn sich evtl. Wasserbläschen am Rand, aufgrund von Restfeuchtigkeit bilden, können Sie diese auch selbst gelegentlich mit dem Finger/ Rakel nach außen weg drücken. Wenn sich aber Blasen außerhalb des Randes bilden, kommen Sie Bitte umgehend vorbei. Eine Korrektur im getrockneten Zustand ist nicht mehr möglich und es besteht kein Garantieanspruch. Die Folie benötigt je nach Witterung ca.1-4 Wochen zum Austrocknen. (je kälter um so länger) Benutzen Sie in diesem Zeitraum keine Heckscheibenheizung und öffnen Sie keine getönten verstellbaren Fenster. Es kann vorkommen das nach der Tönung Kratzer auf der Außenseite sichtbar werden. Diese Kratzer waren vorher nur schwer sichtbar. Wenn die dunkle Folie dann verklebt ist, werden diese erst sichtbar und verwundern zumeist. Für den Innenbereich benutzen wir ausschließlich spezielle Werkzeuge die keine Kratzer verursachen können.  Termine die nicht eigehalten werden oder die wegen nicht gereinigter Fahrzeuge nicht zu stande kommen und eine extra Reinigung erforderlich ist aber vom Kunden abgelehnt wird, werden mit der Ausfallzeit in Rechnung gestellt.

 

§ 7. Entfernen von Scheibenfolie

 

Beim entfernen von Scheibenfolie kommt es in seltenen Fällen zu Beeinträchtigungen und Risiken. Unter der Folie befindet sich ein Kleber der vollflächig auf der Scheibe vorhanden ist und entfernt werden muss. An Scheiben mit Antennen oder Heizdrähten, wie z.B. an der Heckscheibe, muss der Kleber vorsichtig abgetragen werden. Trotz größter Sorgfalt und einem speziellen Verfahren können aber spätere Beeinträchtigungen durch Beschädigungen einzelner oder meherer Heizdrähte/Antennen nicht ausgeschlossen werden. Wir übernehmen daher keine Haftung für derartige Schäden. Um den Kleber zu erweichen wird ein spezielles Lösemittel verwendet, dies hat einen starken Eigengeruch, der aber nach einiger Zeit verfliegt und nicht Gesundheitsschädlich ist. So wie bei der Montage wird auch bei der Demontage von Folie reichlich Wasser benötigt. Hierbei kann Wasser in geringen Mengen über Türverkleidungen etc. laufen, was aber wieder rückstandlos trocknet. In seltenen Fällen bleiben Wasserränder zurück, diese lassen sich aber später mit einem feuchten Tuch leicht ausreiben.

 

§ 8. Gebäudefenstertönung

 

Für Gebäudefenster gibt es spezielle Folien. Die Montage erfolgt bei Isolierglasfenstern immer von außen, da bei einer Montage von innen die Scheibe aufgrund der Absorbierung der Sonnenstrahlen platzen könnte. Es gibt Ausnahmen wo die Folie von innen Montiert werden kann, wir raten davon aber dringend ab. Bei einer Innenverlegung auf Kundenwunsch übermehmen wir keine Gewährleistung für Schäden an defekten Scheiben. Bei der Montage muß immer ausreichend Platz zum Scheibegummi vorhanden sein, deshalb ist ein spalt von bis zu 3 mm völlig normal und ist kein Grund zur Reklamation. Da die Folie von außen geklebt wird, ist eine Staubfreie Montage nahezu unmöglich.. Es können daher aus näherer Betrachtung Staubpartikel o.ä. Umwelteinflüsse sichtbar sein. Im besten Fall ist die Montage von innen an der Außenseite möglich. Hierdurch wird das Risiko des Staubeinschlusses verringert. Für die Montage sollte ausreichend Platz vorhanden sein. Es dürfen sich keine elektronischen Geräte oder sonstige Wasserempfindliche Gegenstände in der Umgebung befinden.

 

§ 9. Vor-/nach der Montage und Reinigung

 

Jeder hat eine anere Ansicht von SAUBER. Bringen Sie Bitte ein sauberes Fahrzeug mit (innen und außen) Von innen Bitte im Fond gut aussaugen und von außen FRISCH gewaschen. Dies ist erforderlich weil die Tönung von außen angearbeitet wird und der Dreck sonst hin und her getragen wird und an der Folie haften könnte. Sie brauchen die Scheiben selbst nicht von innen zu reinigen, dies wird gründlich von uns erledigt. Sollten Sie alte Klebereste o.ä. auf den Scheiben haben, so teilen Sie uns dieses Bitte unbedingt mit oder entfernen Sie diese Bitte zu 100%, da nicht jeder mm der Scheibe untersucht wird. Das entfernen alter Folie oder Klebereste ist mit Zusatzkosten verbunden. Entfernen Sie Bitte Kindersitze etc. von den Rückbänken und halten Sie den Kofferraum frei, da hier gearbeitet wird. (Nicht bei Limousinen) Bei Limousinen entfernen Sie Bitte unbedingt zuvor die hinteren Kopfstützen, oder klappen diese ein. Hierbei reinigen Sie Bitte gründlich die Hutablage. Bei Transportern Bitte die Sitze umzuklappen und keine Baumaterialien etc. im Fahrzeug zu lassen, die den Arbeitsablauf behindern könnten. Bitte erledigen Sie diese Vorarbeiten schon vor der Abgabe. Der größte Feind bei einer Autoscheibentönung ist Staub und Dreck. Wenn sich im Wagen inneren zu viel Dreck oder Staub befindet könnte dieser aufgewirbelt werden und von der Tönungsfolie statisch angezogen werden. Man kann hier schon von Feinstaub reden, der gar nicht sichtbar ist, aber hinterher unter der Folie wieder zum vorschein kommt. Unsere Preise beinhalten keine extra Reinigung des Fahrzeuges selbst, außer natürlich der zu tönenden Scheiben. Selbstverständlich können Sie dieses zusätzlich in Auftrag geben. Sollten Hunde o.ä. im Auto mitfahren, entfernen Sie Bitte GRÜNDLICH alle Haare, besonders an den Scheibenrändern und am Dachhimmel darüber. Termine die nicht eigehalten werden oder die wegen nicht gereinigter Fahrzeuge nicht zu stande kommen und eine extra Reinigung erforderlich ist aber vom Kunden abgelehnt wird, werden mit der Ausfallzeit in Rechnung gestellt.

 

§ 10. Gutscheine

 

Gutscheine werden nur akzeptiert die von uns produziert und gegengestempelt wurden. Selbst ausgedruckte Gutscheine (zuhause Privat) akzeptieren wir nicht und gilt eines Betruges!

Einfache Gutscheine sind 1 Jahr ab Austellungsdatum gültig und verlieren danach Ihre Gültigkeit. Die Übergabe erfolgt in Form eines Wert Scheines, welcher wie Bargeld anzusehen ist. Bei Verlust leisten wir keinen Ersatz. Eine Barauszahlung des Gutscheines ist nicht möglich. Ein Gutschein der zb. für eine Scheibentönung ausgestellt wurde kann nicht für eine Beschriftung etc. eingelöst werden, da bestimmte Aktionen preislich darauf abgestimmt sind. Ein Gutschein für ein bestimmtes KFZ kann auch nur dafür eingelöst werden. Gutscheine mit Verwendung des eigenem Fahrzeugbildes gelten nur für das auf dem Gutschein abgebildete Fahrzeug mit unseren Standardfolien. Sonderfolien gegen Aufpreis. Sollte dies aus irgendwelchen Gründen nicht mehr möglich sein, weil zb. das Fahrzeug Defekt o.ä. ist, kann der Gutschein für ein anderes KFZ angewandt werden, jedoch werden hier 10% Beabeitugs/Stornogebühr des Listenpreises abgezogen.  Gutscheine sind nur mit Firmenstempel gültig.

 

§ 11. Garantie/Gewährleistung

 

Prinzipiell erklären Sie die Lieferung/Montage mit Zahlung der Rechnung als Ordnungsgemäß anerkannt. Wenn ein Grund zur Reklamation besteht, wird der Mangel selbstverständlich, sofern er nicht durch mutwillige Beschädigung von Personen o.ä. verursacht wurde korrigiert. Für den Einbau haben Sie die ges. vorgeschriebenen 2 Jahre Gewährleistung. In einem Fall der berechtigten Reklamation liegt die Haftung beim Hersteller. Dieser entscheidet letztendlich darüber ob hier ein Garantiefall vorliegt oder nicht. Jeder Mangel ist schriftlich anzuzeigen und nachzuweisen. Die Vorlage der Original Rechnung und der Garantiekarte ist zwingend erforderlich. Die Garantie/Gewährleistung entfällt zb. auch wenn Sie sich nicht an die Regeln und Vorschriften was "nach der Montage zu beachten ist" halten.

 

§ 12. Untergründe

 

Auf manchen Oberflächen, speziell bei Fahrzeugverklebung, sprich lackierte Oberflächen kann es nach längerer Zeit zu Farbabweichungen kommen, was aufgrund von UV Strahlung als völlig normal anzusehen ist. Wir übernehmen daher keinerlei Garantie/Sachmängelhaftung dafür, falls Schriften oder andere von uns angebrachte Folien wieder entfernt werden und es dabei zu Farbunterschieden oder sonstigen Schäden kommt. Bei jedem Angebot gehen wir von einer normalen Verschmutzung des Untergrundes aus. Sollte jedoch ein Untergrund einer besonderen Vorbehandelung unterzogen werden müssen, so wird dieses evtl. zusätzlich berechnet und kann vom ursprünglichen Angebot abweichen. Bei Scheibentönungen werden die Scheiben von uns gründlich gereinigt. Wir übernehmen jedoch keine Gewähr dafür wenn zb. Hundehaare usw. sich im Fahrzeug befinden, da die Folie diese antistatisch anziehen könnte, ist es erforderlich das Fahrzeug gründlich von innen und auch außen zu reinigen, jeder Kunde wird darauf hingewiesen, außerdem hat der Kunde die Möglichkeit eine kostenpflichtige Reinigung in Auftrag zu geben. Ferner weisen wir vor Abgabe immer darauf hin, das Sie Ihr Fahrzeug innen & außen vor der Montage gründlich reinigen werden sollten. Wir reinigen keine Fahrzeuge, außer natürlich die Fenster, es sei denn nur auf Kundenwunsch (Zusatzkosten). Sollte es aus diesem Grund mal zu einem Mangel kommen übernehmen wir keine Haftung für Schmutz unter der Folie, das Rest Risiko liegt hierbei dann beim Kunden. Sollte eine Heckscheibenfolie wieder mal entfernt werden, könnte es sein das sich Teile der Heckscheibenheizung (farbige Beschichtung ablösen). Hierauf haben wir keinerlei Einfluß. Die Absetzung kann auch nur bruckstückhaft/Lückenhaft sein.

 

§ 13. Datenschutz

 

Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden, wobei die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen beachtet werden, insbesondere die Telekommunikationsdienstunternehmen-Datenschutzverordnung (TDSV). Der Kunde erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis. Die vom Auftraggeber angelieferten Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. In den meisten Fällen erlauben wir unsere Arbeiten auf unserer Homepage als Referenzbild zu veröffentlichen. Dies ist eine evtl. kostenlose Werbung für den Auftraggeber. Sollte jedoch einer dieses nicht wünschen, so ist uns dieses schriftlich mitzuteilen.

 

§ 14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstige Bestimmungen

 

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, bleibt der Vertrag samt aller übrigen Bestimmungen gültig. Die Klausel ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahe kommt. Wir sind berechtigt, den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch Erklärung an Rechtsnachfolger zu übertragen, soweit wir uns für die Erbringung einer Leistung verbürgen.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz von der Firma KFZ-Scheibentönung.

 

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

§ 15. Rechtliche Hinweise / Montagehinweise Scheibentönung

 

Eine Autoscheibentönung darf aus rechtlichen Gründen erst ab der B-Säule erfolgen. Getönte Folien dürfen nicht an der Frontscheibe und an den beiden vorderen Seitenscheiben angebracht werden. An der Heckscheibe dürfen getönte Folien nur angebracht werden, falls sich ein zweiter (intakter) Außenspiegel am Fahrzeug befindet. Tönungsfolien für Autoscheiben müssen gem. §22 a Abs.1 Nr.3 StVZO in einer Bauart (ABG) ausgeführt werden. Diesbezüglich ist der $ 35 b Abs.2 StVZO zu berücksichtigen, der verlangt dass für den Fahrer des Fahrzeuges ein ausreichendes Sichtfeld gewährleistetsein muss. Ein ausreichendes Sichtfeld gilt als gewährleistet, wenn sich die Sichtgrenze binnen eines Halbkreises mit 12m Radius (Sichthalbkreis von 180°) befindet. Außerdem müssen Frontscheiben mindestens 75% des Lichtes durchlassen, alle anderen Scheiben mindestens 70% Das Typ-und Prüfzeichen muss auf jedem Stück Folie gut erkennbar sein. Die Scheiben dürfen mit der Folie nur bis zur Scheibenhalterung beschichtet werden. Das Verklemmen oder Verbindung der Folie mit der Scheibenhalterung und/oder der Gummidichtung ist unzulässig. Die ABG ist immer im Fahrzeug mit zu führen. An Fahrzeugen mit serienmäßiger 3 Bremsleuchte in der Heckscheibe, ist es vorgeschrieben die Folie in diesem Bereich frei gelassen und die Folie auszuschneiden. Der Ausschnitt kann auch ungleichmäßig sein.